Fachanwalt für Arbeitsrecht

Ich berate sowohl Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber bei allen Fragestellungen des Arbeitsverhältnisses, insbesondere bei:
- Beratung, Ausgestaltung und Verhandlung von Arbeitsverträgen
- Kündigung und Kündigungsschutzklagen
- Abmahnungen
- Arbeitszeugnis
- Lohnansprüchen
- Abfindungen
- Aufhebungsverträgen
- Teilzeit- und Altersteilzeit
- Betriebsvereinbarungen
- Betriebsverfassungsrecht
- Betriebsübergänge
- Interessenausgleich
- Sozialplan
- Betriebsänderungen
Einen besonderen Schwerpunkt meiner Tätigkeit bildet das Betriebsverfassungsrecht,
hier berate ich ständig Betriebsräte und Arbeitgeber.